Jugendbildungsmaßnahmen (JBM)

Auch Jugendbildungsmaßnahmen müssen den Vorgaben genügen. Hier ein weiterer Auszug aus den Richtlinien:

"Die Inhalte der förderfähigen Bildungsaufgaben erstrecken sich auf den politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen und sportlichen Bereich, soweit sie dem Ziel und dem Zweck der Förderung dienen. Den Jugendlichen werden dabei Lernfelder angeboten, in denen sie ihre eigene Situation und die sie bestimmenden Faktoren erfahren und ihr eigenes Verhalten überprüfen können." "…die Teilnehmenden grundsätzlich nicht älter als 26 Jahre alt sind."  

Der gültige JBM-Antrag und weitere Informationen des Bayerischen Jugendrings sind HIER zu finden. Die Fachlichen Anforderungen JBM bitte downloaden. Unsere JBM-Checkliste enthält Informationen zur Bearbeitung von Jugendbildungsmaßnahmen.

Bitte beachtet/beachten Sie, dass für JBM andere Fördersätze gelten! Eine Information über die aktuellen Fördersätze erhalten Sie/erhaltet ihr an der BDKJ-Diözesanstelle unter info<script type="text/javascript">document.write(' [at] ');</script>bdkj<script type="text/javascript">document.write('.');</script>org.

Kontakt

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